Vorstand

Präsidentin: Maya Gabriel, Würzenbachhalde 20, 6006 Luzern
Tel. 041 660 72 22 / 079 284 90 59

Kassierin: Barbara Hägi, c/o Raiffeisenbank Rigi, 6403 Küssnacht am Rigi

Aktuar: Sepp Püntener, Schmidig 14, 6377 Seelisberg

Susi Remund, Seesatz 6, 6204 Sempach

Armin Suppiger, Vatar AG, Waldstätterstrasse 6/8, 6002 Luzern

Email: dsg@schulprojekt-nepal.ch 

Statuten

des Vereins DSG Schulprojekt Nepal (Durga Shaikshik Griha/DSG in Rupandehi bei Butwal Nepal) mit Sitz in Luzern

Artikel 1 – Verein und Sitz

Unter dem Namen Verein DSG Schulprojekt Nepal (Schulprojekt Durga Shaikshik Griha/DSG in Butwal Nepal)besteht ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in der Stadt Luzern im Sinne von Art. 60ff ZGB. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Artikel 2 – Zweck

Der Verein bezweckt die schulische und erzieherische Förderung von Kindern mittelloser oder elternloser Kinder in Nepal. Den Kindern sollen Möglichkeiten geboten werden, sich körperlich, geistig, moralisch, spirituell und sozial in einer gesunden, guten Art entwickeln zu können und das in einem Umfeld von Freiheit und Würde. Sie sollen dort auch Schutz und Sicherheit geniessen. Dies geschieht hauptsächlich in der DSG Schule in Butwal.

Wo möglich und sinnvoll erhalten Schüler und Schülerinnen nach Beendigung der Schulzeit, finanzielle Unterstützung, damit sie eine weiterführende höhere Schule oder eine Universität besuchen können.

Es können finanzielle Beiträge für Bau-, Unterhalts- und Ausstattungskosten sowie für notwendige Anschaffungen der DSG Schule bewilligt werden

Unser Wirken ist geprägt durch eine offene, partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.

Artikel 3 – Mittel

Seine Tätigkeiten finanziert DSG Patenschaften durch:

Vereinsmitglieder, Paten und Patinnen sowie Gönner entrichten ihre Beiträge wie folgt:

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
 

Artikel 4 - Mitgliedschaft, Erlöschen der Mitgliedschaft

 

Artikel 5 - Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

Der Vorstand kann die Einsetzung weiterer Organe beschliessen.

Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig. Effektive  Spesen können vergütet werden.

Artikel 6 – Die Mitgliederversammlung

Artikel 7 - Aufgaben der Mitgliederversammlung 

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

  1. Wahl des Vorstands
  2. Wahl des Revisors/der Revisorin
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  4. Sie nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung ab und erteilt Décharge
  5. Festlegung der jährlichen Mitglieder- und Patenbeiträge
  6. Änderung der Statuten
  7. Behandlung und Beschlussfassung über Anträge aus Vorstand oder von Mitgliedern
  8. Sie entscheidet mit 2/3 Mehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern
     

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist – unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder – beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfachem Mehr bei Stichentscheid des vorsitzenden Vorstandsmitgliedes. Davon ausgenommen sind Art. 11.

Artikel 8 - Der Vorstand

Artikel 9 – Die Revisionsstelle

Die Mitgliederversammlung wählt eine Person, welche die Buchführung kontrolliert. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; mehrfache Wiederwahl ist möglich.

Artikel 10 - Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den Jahresbeitrag.

Artikel 11 – Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Diese Statuten sind mit ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung vom 2.11.201 in Kraft getreten und an der Generalversammlung vom 6. April 2017 abgeändert worden

Luzern, 16. April 2024

Die Gründungsmitglieder: 

Die Präsidentin: Maya Gabriel           Die Kassierin: Barbara Hägi